Dammstraße 19
31840 Hessisch Oldendorf / OT FischbeckMo - Fr 08:30-11:30 | Mo 16:30-18:00 | Di 17:30-19:30
Videosprechstunde Do 17:00-19:00 und nach Vereinbarung
Die durchschnittliche Beleuchtungsstärke im Winter beträgt 3.500 Lux.
Die durchschnittliche Beleuchtungsstärke im Sommer beträgt 20.000 – 100.000 Lux.
Aus diesem Missverhältnis ergeben sich im Winter häufig die folgenden Krankheitsbilder:
Die spezielle Lichttherapie mit Geräten gemäß des Medizinproduktegesetzes leistet zwischen 20.000 und 30.000 Lux zur Behandlung der o.g. Störungen.
WIRKUNGSWEISE
Der Mensch braucht eine bestimmte Menge Licht, um seine Seele im Gleichgewicht zu halten. Licht synchronisiert den Tag- Nacht-Rhythmus und steuert biologische Funktionen. Bei Lichtmangel bzw. langer Dunkelheit, wie im Winter, wird ein Hormon (Melatonin) gebildet, das für unser Schlafbedürfnis verantwortlich ist.
Bei der Lichttherapie wird Licht von der Netzhaut aufgenommen und der entsprechende Reiz über Nervenbahnen in das Zwischenhirn geleitet. Dort befindet sich unsere biologische Uhr. Über Hormone werden wichtige Funktionen unseres Körpers gesteuert: Blutdruck, Atmung, Stoffwechsel, Hunger, Durst, Stimmung, Lust auf Sex. Die Lichttherapie verringert wirksam die Bildung des Hormons Melatonin.
Das Licht ist augenschonend und gut verträglich. Es enthält keine ultravioletten oder infraroten Strahlen, die schädigend sein könnten.
ANWENDUNG
Der/die Patient/in sitzt in Blickrichtung zur therapeutischen Lichtquelle und schaut alle 3 Minuten für einige Sekunden direkt ins Licht. Der Abstand zur Lichtquelle muss mindestens 55 cm betragen. Dabei kann der Patient lesen oder Musik hören.
DOSIERUNG
Eine Anwendung dauert 30 Minuten.
Akut-Therapie:
Einmal täglich über 2 Wochen.
Kur-Therapie:
Jeden zweiten Tag 30 Minuten über 4 Wochen.
Mit einer positiven Wirkung ist üblicherweise nach 3-7 Tagen zu rechnen.
NEBENWIRKUNGEN
Sehr selten treten Kopfschmerzen oder Augenbrennen auf. Dann sollte die Belichtungszeit auf 15 Minuten reduziert werden.
GEGENANZEIGEN
Bei Netzhauterkrankungen und bei Einnahme bestimmter Medikamente (Resochin, Lithium, Neuroleptika, Fluoxetin) sollte die Lichttherapie nicht durchgeführt werden.
KOSTEN
Die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für die Behandlung auf Antrag im Einzelfall. Ansonsten orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
GOÄ 567A = 12,19€ / Sitzung
Sie erhalten jeweils am Monatsende eine Rechnung über den fälligen Betrag.
Wir wünschen Ihnen mit dieser natürlichen Behandlungsmethode gute Besserung und viel Erfolg!
Quelle: Zulley J, Wirz-Justice A. (Hrsg.) Lichttherapie. Roderer Verlag, Regensburg (1999)
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Dr. med. Andreas M. Bertomeu
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